Kleiner Ratgeber

Patientenverfügung, Organspendeausweis, Reisen ins Ausland

Patientenverfügung

Viele Menschen sind bereit, nach ihrem Tod Organe zu spenden, wollen aber auch verhindern, dass ihr Leben in einer von ihnen nicht gewollten Weise verlängert wird. Daher schreiben manche in ihre Patientenverfügung z.B. , dass sie am Lebensende nicht „an Schläuchen“ oder „Apparaten“ hängen wollen.

Auf diese Weise kann ein Problem entstehen.  Denn nach einem Hirntod ist eben für eine bestimmte Zeit die (künstliche) Aufrechterhaltung des Herzschlags und des Kreislaufs erforderlich, sodass Organe entnommen werden können. Dieses Problem kann durch eine geeignete Formulierung Ihrer Wünsche am Lebensende behoben werden. Fragen Sie Ihren Hausarzt.

Organspendeausweis

Wir fänden eine elektronische Lösung besser. Aber solange es das kleine Stück Papier oder die Plastikkarte noch gibt, und Sie bereit sind, postmortal Organe zu spenden, sollten Sie den Ausweis stets bei sich tragen. Fast noch wichtiger: Informieren Sie Ihre nächsten Angehörigen von der Entscheidung, die Sie getroffen haben. Denn im Fall des Falles werden Ihre Angehörigen gefragt, wie Sie sich entschieden haben.

Übrigens: Sie können den Spendeausweis auch zum „Nein“ verwenden. Aber auch in diesem Fall ist es wichtig, dass Sie Ihre Entscheidung Ihren Verwandten mitteilen.

Reisen ins Ausland

Müssen Sie in Österreich – oder in anderen Ländern mit Widerspruchslösung – fürchten, nach einem tödlichen Unfall gegen Ihren Willen zum Organspender zu werden? Nein – jedenfalls dann nicht, wenn Sie auf Ihrer deutschen Spenderkarte „Nein“ angekreuzt haben (und Sie die Karte auch bei sich tragen).

Die widersprechenden Österreicher sind noch besser davor geschützt, gegen ihren Willen zu Organspendern zu werden. Denn in Österreich ist der Widerspruch gegen die postmortale Organspende in einem elektronischen Register verzeichnet, auf das nur Not- und Krankenhausärzte Zugriff haben.

Müssten Sie diese Befürchtung in Deutschland haben, wenn hier (wir sagen: endlich) die Widerspruchslösung eingeführt würde? Ebenfalls ein klares Nein. Es würde wie in Österreich ein elektronisches Register geben, in dem dann auch Ihr Widerspruch – falls Sie widersprechen wollen – verzeichnet wäre.  Die Hinterbliebenen, mit denen das Krankenhaus in jedem Fall spricht – können dann (falls sie von Ihnen informiert wurden) noch zusätzlich darüber wachen, dass Ihr Widerspruch respektiert wird.

Finanzielle Unterstützung

Um die Situation zu verbessern und unsere Ziele zu erreichen, benötigen wir finanzielle Unterstützung. Bitte rufen Sie uns an oder spenden Sie. Vielen Dank!

Eine Mahnung von 1970 (!) -- leider immer noch angebracht

"Bei der Organtransplantation muss die Gesellschaft letztlich eine harte Entscheidung treffen: Vorrang für das Leben oder für Tabus?"

Jesse Dukeminier Jr.

Persönlich betroffen

Die Interessen der persönlich und familiär vom Organmangel Betroffenen -- auch die der zukünftig Betroffenen -- finden politisch nur unzureichend Gehör. Durch Bildungsarbeit, Aufklärung und gute Argumente setzen wir uns für Reformen ein, die allen nützen.